Oralchirurgie


Die Oralchirurgie (dentoalveoläre Chirurgie) umfasst die Entfernung verlagerter und teilweise oder vollständig im Knochen verbliebener Zähne. Zahlenmässig am häufigsten sind die so genannten Weisheitszähne betroffen. Meist lassen sich diese Zähne im Rahmen eines kleinen Eingriffs in Lokalanästhesie entfernen. In bestimmten Fällen wie z.B. bei jungen oder sehr ängstlichen Patienten oder bei der Entfernung mehrerer Zähne an verschiedenen Stellen des Kiefers kann der Eingriff auch in einer ambulanten Allgemeinnarkose durchgeführt werden.

In Zusammenarbeit mit dem behandelnden Kieferorthopäden ist auch die Einreihung verlagerter Zähne in den Zahnbogen nach chirurgischer Freilegung der Zahnkrone zum befestigen eines Bracketts möglich. Das kann z.B. bei verlagerten Eckzähnen der Fall sein.

Zur Oralchirurgie gehören auch Eingriffe am Zahnhalteapparat, dem Parodont, so z.B. Mundschleimhautplastiken zur Abdeckung von freiliegenden Zahnhälsen oder die chirurgische Behandlung von tiefen Zahnfleischtaschen und die Entfernung von entzündeten Wurzelspitzen (Wurzelspitzenresektion).

Zysten der Kieferknochen werden ebenfalls operiert. Dabei bestimmen die Ausdehnung und der mikroskopische Befund der Zyste die Wahl der Therapie und des Narkoseverfahrens.
Die Korrektur von Lippen- oder Zungenbändchen erfolgt in einem kleinen Eingriff unter lokaler Schmerzausschaltung. Dabei kommt auch der CO2-Laser zum Einsatz.